_» zu nehmen. Effektiv sei diese Androhung jedoch für die Grundeigentümer bereits dadurch hinfällig geworden, dass die Baugenossenschaft zur Förderung von preisgünstigem Wohneigentum (wohl gleichzusetzen mit der im Schreiben der Gemeinde J.________ erwähnten K.________ AG) mit Schreiben vom 17. September 2001 festgehalten habe, für eine allfällige Schadenbehebung gegenüber der Gemeinde J.________ aufzukommen. Später sei die Garantieverlängerung der Firma H.________ AG für die von ihr geleisteten Arbeiten erfolgt, die im Zusammenhang mit den Absenkungen des Trottoirs auf der L.________-Strasse sowie der Hangsicherung infolge des Hangrutsches vorgenommen worden seien; unterzeichnet von