Weder ihr Architekt noch sie hätten Anlass gehabt, nach aussergewöhnlichen Ereignissen zu forschen. Es seien durch das Erwähnen des erfundenen Schadens auf Strasse und Trottoir Transparenz und Ehrlichkeit vorgetäuscht worden. Die Beschwerdeführerin habe am 26. Juni 2007 noch mit dem damaligen Gemeindepräsidenten der Gemeinde J.________ telefoniert. Dieser habe ihr bestätigt, dass die Strasse und das Trottoir im Eigentum der Gemeinde stehen würden und die Gemeinde für die Behebung dortiger Schäden zuständig sei. Das Schreiben der Gemeinde aus dem Jahre 2001 habe er nicht thematisiert.