1. Am 6. April 2017 erstattete D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) Strafanzeige gegen die Ehegatten A.________ und C.________ (nachfolgend: Beschuldigter/Beschuldigte) wegen Betrugs. Der Beschuldigte wurde dazu polizeilich einvernommen. Seitens der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde bei der Gemeinde J.________ zudem erfragt, ob es im Zusammenhang mit der fraglichen Überbauung – dazu sogleich hinten – zu einem Haftungsfall gekommen sei. Die Gemeinde verneinte und hielt fest, es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass in Zukunft ein Haftungsfall eintrete;