4. Der Beschwerdeführer bringt dagegen im Wesentlichen vor, er sei betrogen und ausgebeutet worden. Er habe kostenlos gearbeitet. Der Beschuldigte respektiere die getroffene Vereinbarung nicht. Es gehe nicht an, dass er, der Beschwerdeführer, Kosten tragen müsse. Die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen würden zeigen, dass der Beschuldigte Beiträge nicht bezahlt habe und Geld schulde. Das Gesetz müsse für alle gleich sein. Es sei falsch, dass der Beschuldigte die Schulden und Gebühren nicht bezahlen müsste. Da er, der Beschwerdeführer, prozessarm sei, ersuche er zudem um die Möglichkeit zur unentgeltlichen Prozessführung.