__ (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Schreiben an die Staatsanwaltschaft vom 26. Juli 2017 (Eingang Staatsanwaltschaft: 31. Juli 2017) ein Rechtsmittel und beantragte sinngemäss, die Verfügung vom 10. Juli 2017 sei aufzuheben und die Angelegenheit erneut zu prüfen. Ausserdem stellte er sinngemäss ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft. Am 3. August 2017 überwies die Staatsanwaltschaft die Eingabe an die Beschwerdekammer in Strafsachen mit der Begründung, es handle sich dabei um eine Beschwerde.