2 sondern von Amtes wegen berichtigt, weswegen sich ein anderer Rechtsmittelweg aufdrängt. 2.2 Gegen eine Berichtigung von Amtes wegen kann nicht die Beschwerde zur Verfügung stehen, sondern es muss eine neue Frist für das ursprüngliche Rechtsmittel bzw. den ursprünglichen Rechtsbehelf zu laufen beginnen, im vorliegenden Fall somit die Einsprache.