1. 1.1 Gestützt auf eine Anzeige vom 29. Dezember 2016 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 12. Mai 2017 gegen A.________ (Beschuldigter/Beschwerdeführer; nachfolgend: Beschwerdeführer) einen Strafbefehl, mit dem dieser wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend CHF 2‘000.00, verurteilt wurde. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Strafbefehl wurde innert Frist nicht angefochten und erwuchs in Rechtskraft. 1.2 Mit Verfügung vom 29. Juni 2017 berichtigte resp.