Die bis am 17. Oktober 2017 verlängerte Untersuchungshaft, welche bis dann bereits elf Monate gedauert haben wird, droht noch nicht in gefährliche Nähe der zu erwartenden Freiheitsstrafe zu kommen, so dass sie noch als verhältnismässig einzustufen ist. Die Staatsanwaltschaft wird nun allerdings die bis dahin verbleibende Zeit mit den von ihr im Haftverlängerungsantrag in Aussicht gestellten Arbeiten (Schlussbericht, Schlusseinvernahme und Anklageerhebung) nutzen müssen.