Dem Bericht/Antrag der Kantonspolizei Bern vom 15. Mai 2017 zur Abklärung der auf dem Mobiltelefon festgestellten holländischen Telefonnummern lässt sich entnehmen (Beilage 3 zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, S. 2): «Am 28. Januar 2016 konnte in der Jacke von A.________ unter anderem ein Mobiltelefon [...] sichergestellt werden. Durch den FDF (Fachbereich Digitale Forensik) der Kantonspolizei Bern wurde das vorgenannte Gerät ausgelesen. Dabei konnten sechs Telefonnummern aus den Niederlanden im Mobiltelefon sichergestellt werden.»