Beim Haftverlängerungsantrag vom 5. Juli 2017 unterlief der Staatsanwaltschaft insoweit ein Fehler, als die sechs niederländischen Rufnummern nicht aus dem Gerät ausgelesen werden konnten, welches A.________ am 18. November 2016 im Auto mit sich führte, sondern aus dem am 28. Januar 2016 sichergestellten typgleichen weissen Blackberry aus der in der Wohnung sichergestellten Jacke. Da A.________ mindestens zwei Kokainimporte aus den Niederlanden in die Schweiz vorgeworfen werden, und er diese Vorwürfe nach wie vor vehement bestreitet, sind diese Abklärungen in den Niederlanden wichtig. Möglicherweise ergeben sich sogar weitere Zusammenhänge zu den konnexen Verfahren gegen G._