Dieses Mobiltelefon sei in den Wochen vor der Verhaftung durch eine Drittperson im Wagen liegen gelassen worden. Gemäss der Verteidigung habe der Beschuldigte keine Kenntnis davon, wem das Gerät gehöre. Entgegen der unglaubwürdigen Behauptungen des Beschuldigten sind nach heutigem Erkenntnisstand beide weissen Blackberry-Geräte A.________ zuzuordnen. Beim Haftverlängerungsantrag vom 5. Juli 2017 unterlief der Staatsanwaltschaft insoweit ein Fehler, als die sechs niederländischen Rufnummern nicht aus dem Gerät ausgelesen werden konnten, welches A._____