Gegenüber der Polizei behauptete er am 28. Januar 2016, er habe sämtliche Effekten erhalten. Er verschwieg somit, dass sich in der Wohnung, wo er angehalten wurde, noch seine Jacke mit u.a. einem weissen Mobiltelefon Blackberry befand. Die in der Jacke sichergestellten Mobiltelefone wurden deshalb vorerst G.________ zugeordnet. Im Siegelungsbegehren vom 22. Dezember 2016 machte die Verteidigung von A.________ geltend, dass das am 18. November 2016 sichergestellte Mobiltelefon Blackberry gar nicht das Gerät ihres Klienten sei. Dieses Mobiltelefon sei in den Wochen vor der Verhaftung durch eine Drittperson im Wagen liegen gelassen worden.