Darunter befanden sich u.a. zwei weisse Geräte Blackberry: Eines davon stellte die Polizei am 28. Januar 2016 in einer Jacke sicher, die anlässlich der polizeilichen Anhaltung in der Wohnung an der E.________ (Strasse) in F.________ aufgefunden wurde. Das zweite weisse Blackberry wurde anlässlich der zweiten Anhaltung von A.________ am 18. November 2016 durch das Grenzwachtkorps sichergestellt. Bezüglich beiden weissen Blackberry-Geräten bestreitet der Beschuldigte, dass diese Mobiltelefone ihm gehören würden: Gegenüber der Polizei behauptete er am 28. Januar 2016, er habe sämtliche Effekten erhalten.