Die Staatsanwaltschaft habe im Haftverlängerungsantrag offensichtlich aus Versehen ein falsches Datum der Sicherstellung aufgeführt und eine unzutreffende Verbindung zum Entsiegelungsentscheid vom 28. Dezember 2016 gemacht. Die Staatsanwaltschaft räumte in ihrer Stellungnahme ein, dass es im Haftverlängerungsantrag vom 5. Juli 2017 zu einer Verwechslung des Sicherstellungsdatums eines Mobiltelefons (Blackberry weiss) gekommen sei und erklärte dies wie folgt: «Tatsache ist, dass in der Aktion D.________ insgesamt fünf Mobiltelefone beschlagnahmt wurden, welche im Verlauf des Verfahrens A.________ zugeordnet werden konnten. Darunter befanden sich u.a. zwei weisse Geräte Blackberry: