1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschuldigte wurde am 18. November 2016 festgenommen und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern (nachfolgend: Vorinstanz) in Untersuchungshaft versetzt (KZM 16 1578). Die dagegen erhobene Beschwerde wurde am 23. Dezember 2016 abgewiesen (BK 16 500). Die Vorinstanz verlängerte die Untersuchungshaft am 17. Januar 2017 (KZM 17 42), am 21. April 2017 (KZM 17 470;