Davon zeugen diverse Aktenstücke. Es sei verwiesen auf die E-Mail des Beschwerdeführers an das Regionalgericht vom 6. Oktober 2016, das «Gesuch um Verschiebung des Gerichtstermins vom 15. November 2016» vom 13. Oktober 2016 (zweitletzter Absatz), die Verfügung des Regionalgerichts vom 13. Oktober 2016, das «Gesuch um Verschiebung des Gerichtstermins vom Januar 2017» vom 5. Dezember 2016 (viertletzter Absatz), die E-Mail des Beschwerdeführers an das Regionalgericht vom 24. Januar 2017, den Brief des Beschwerdeführers an das Regionalgericht vom 24. Januar 2017 sowie auf die E-Mail des Stadtspitals D.________ an den Beschwerdeführer vom 10. Januar