Im Übrigen scheint seine Angabe bemerkenswert, rund doppelt so viel zu verdienen wie der Durchschnitt in Ägypten. Und dies trotz angeblichen Arbeitsausfalls von 50% über die letzten Jahre, der ihm aufgrund des Strafverfahrens (und nicht aufgrund der ebenfalls von ihm breit dargelegten schlechten Tourismus- und Wirtschaftslage in Ägypten) entstanden sei. Des Weiteren ist es zwar richtig, dass der Beschwerdeführer einige Aufwendungen im Strafverfahren tätigte. Ob diese gänzlich notwendig und angemessen waren, ist indes eine andere Frage. So oder anders kommt die Kammer diesbezüglich zu keinem anderen Schluss als das Regionalgericht.