5 auch die Kammer grundsätzlich ausgeht –, so fallen die damit verbundenen Konsequenzen einzig in den Verantwortungsbereich des Beschwerdeführers. Er hat sich entschieden, als Auslandschweizer am Süd-Sinai Wohnsitz zu nehmen und dort seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Er gibt selber an, er könne nötigenfalls Sozialhilfe für Auslandschweizer beantragen oder in die Schweiz zurückkehren. Im Übrigen scheint seine Angabe bemerkenswert, rund doppelt so viel zu verdienen wie der Durchschnitt in Ägypten.