Die am 27. Juli 2017 festgesetzte Entschädigung ist in dieser Höhe rechtmässig. Es kann vorab auf die einlässliche Begründung der Verfügung verwiesen werden (vorne E. 3). Dieser bleibt nur Weniges beizufügen. Nichts für sich abzuleiten vermag der Beschwerdeführer, wenn er behauptet, das Regionalgericht kenne die ägyptischen Verhältnisse nicht. Selbst wenn diese nämlich schlecht sind – wovon