Er versuche, die Familie in der Schweiz einmal im Jahr zu besuchen. Dafür müsse er ein ganzes Jahr sparen. Es sei ihm nicht möglich, eine Summe von CHF 400.00 für ein Beschwerdeverfahren zu bezahlen. Falls sein Gesuch abgelehnt würde, müsste er ein Gesuch um Ratenzahlung stellen. Er bitte die Beschwerdekammer, diesen Umständen Rechnung zu tragen, wenn sie entscheide, was ein Härtefall im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Bst. a Verfahrenskostendekret (VKD; BSG 161.12) sei.