Einen Arbeitsausfall von 50% über die Dauer von fast zwei Jahren als «nicht besonders schwer» zu bezeichnen, sei weltfremd. Die Staatsanwaltschaft habe seine bei allen Ämtern in Biel und Bern bekannte Adresse in Ägypten, die nach wie vor gültig sei, für ungültig erklärt und ihn zur Fahndung ausgeschrieben. Er sei deshalb am 9. Juli 2015 bei der Einreise festgenommen worden. Das sei illegal. Sein im Strafbefehl aufgeführtes monatliches Einkommen werde von der Staatsanwaltschaft verdreifacht. Das sei eine mutwillige Falschaussage. Zudem