Die Tatsache, dass er medizinische Untersuchungen machen lasse, wenn er in der Schweiz sei, sei nur natürlich. Diese hätten aber genauso gut in Ägypten stattfinden können. Das Regionalgericht sei nicht in der Lage, eine sachliche Bewertung darüber abzugeben, wie weit seine persönlichen Verhältnisse in Ägypten verletzt worden seien. Einen Arbeitsausfall von 50% über die Dauer von fast zwei Jahren als «nicht besonders schwer» zu bezeichnen, sei weltfremd.