Die Feststellung des Gerichts, die Mühen zur Erstellung der Dokumente als «keinen besonders hohen Arbeitsaufwand» zu bezeichnen, sei falsch. Sämtliche Arbeitsausfälle seien eine Konsequenz davon, ihm einen kostenlosen Rechtsbeistand vorzuenthalten. Er sei gezwungen gewesen, seine Arbeitszeit drastisch einzuschränken, um in der Lage zu sein, auf Dokumente aus der Schweiz fristgerecht reagieren zu können. Diese Dokumente sodann von Ägypten in die Schweiz zu befördern sei ein Aufwand, welcher als «Geringfügigkeit» zu betiteln absurd sei und die Unkenntnis des Regionalgerichts über ägyptische Verhältnisse belege.