4. 4.1 Der Beschwerdeführer begründet seine Eingabe im Wesentlichen folgendermassen: Die Richtigstellung der Gesamtsumme von CHF 757.00 sei korrekt. Seit dem Erhalt des Strafbefehls am 4. Oktober 2015 habe er hunderte Seiten an Anträgen, Beschwerden, Belegen und E-Mails erstellen müssen. Dies sei zeitraubend gewesen. Sein Antrag auf einen kostenlosen Rechtsbeistand sei von der Staatsanwaltschaft abgewiesen worden. Für ihn als Auslandschweizer seien es komplizierte Verhältnisse, mit denen er konfrontiert sei.