1. Am 13. April 2017 fand vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten statt. Das Verfahren endete mit dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Parteien und wurde eingestellt. Am 27. Juli 2017 verfügte das Regionalgericht, dass dem Beschwerdeführer gestützt auf Art. 429 Abs. 1 Bst. a Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312) eine Entschädigung von CHF 83.00 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte ausgerichtet werde.