2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - der Kantonspolizei Bern, KTD, ED-Behandlung - Kantonspolizei Bern, E.________ Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, a.o. Staatsanwältin D.________ (mit den Akten) Bern, 13. September 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: