Die Beschwerde ist folglich abzuweisen. Vom Beschwerdeführer ist insbesondere ein DNA-Profil zu erstellen und dieses mit dem Profil auf dem sichergestellten «Tag- Stift» zu vergleichen (vgl. E-Mail C.________ an StAin D.________ vom 7. Juli 2017). 7 6. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). 8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.