Tatsache ist überdies, dass die zwei beschädigten Gegenstände nur wenige Meter voneinander entfernt stehen. Es liegt – mit Blick auf die Fotografie des Abfalleimers – der Schluss nahe, dass der Eimer primär dazu gedient hat, den Stift einsatzbereit zu machen respektive zu halten. Zu den rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer DNA-Profilerstellung bleibt Folgendes anzumerken: Es ist richtig, dass das Bundesgericht – und auch die Beschwerdekammer in Strafsachen – hohe Anforderungen an die Zulässigkeit einer DNA-Analyse stellen. Diese sind hier aber erfüllt.