6 Schadensbeträge sind hier zu kumulieren.) Daran ändert nichts, dass beim «Tag» mit der Aufschrift «don‘t own me» nicht feststeht – aber auch gar nicht untersucht worden ist –, ob dieser tatzeitnah noch «feucht» und/oder verwischbar gewesen ist. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesem Kontext zu Recht aus, dass die «Trocknungsdauer» stark von den besprayten Materialien abhängt. Tatsache ist überdies, dass die zwei beschädigten Gegenstände nur wenige Meter voneinander entfernt stehen.