_ vom 23. Mai 2017 Z. 32), sondern darüber hinaus in dieser Nacht nahe am Tatort durch die Polizei aufgegriffen und kontrolliert worden, wobei bei ihm – ansonsten jegliche Aussage verweigernd – schwarze Farbe an der linken Handinnenseite festgestellt und fotografiert werden konnte (vgl. Formular «Erkennungsdienstliche Erfassung» vom 31. Mai 2017 sowie «Bild mit Hand»). Hierzu finden sich in seiner Eingabe bezeichnenderweise keine Ausführungen. Es liegt mithin ein hinreichender Tatverdacht vor. Des Weiteren ist nach dem bisherigen Ermittlungsstand bei den Sprayereien klar von einer Handlungseinheit auszugehen (WEISSENBERGER, a.a.