4 habe jedoch an seiner linken Handinnenseite schwarze Farbe gehabt. Ebenfalls habe die Polizei auf dem Abfalleimer und auf dem Brückengeländer frische Sprayereien feststellen können. In der Folge sei B.________ am 23. Mai 2017 als Auskunftsperson befragt worden. Er habe angegeben, der Beschwerdeführer sei komisch über dem Abfalleimer gestanden, so wie er etwas habe verstecken oder abdecken wollen. Er habe dann auf dem Abfalleimer Farbe gesehen. Er habe mit seinem Finger über den Abfalleimer gestrichen und habe schwarze Farbe an der Hand gehabt.