Der Eindruck werde durch den Umstand gestützt, dass der Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung vom 31. Mai 2017 zu entnehmen sei, dass «der mit Farbe auf dem Deckel des Abfalleimers angebrachte Schriftzug» verwischt gewesen sei und nicht mehr habe gelesen werden können. Wären die «Tags» in derselben Nacht angebracht worden, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit der Schriftzug auf dem Geländer auch verschwommen und nicht mehr lesbar gewesen. Das lege die Vermutung nahe, dass die «Tags» nicht in derselben Nacht angebracht worden seien und somit nicht als Tateinheit betrachtet werden könnten.