Sollte es sich um wasserresistente Farbe gehandelt haben, sei nicht genügend dokumentiert, inwiefern die Schadenshöhe CHF 500.00 betrage. Da mit der Schadenshöhe von CHF 500.00 nur knapp die Schwelle zur geringfügigen Sachbeschädigung (bis CHF 300.00) überschritten werde, müsse diese Tatsache präziser dokumentiert werden. Zudem müssten die Delikte getrennt betrachtet werden, da neben der geographischen Nähe keine Hinweise vorlägen, welche die beiden «Tags» verbinde. Es könne davon ausgegangen werden, dass je ein «Tag» etwa gleich viel Schaden verursacht habe. Bezüglich des «Tags» auf dem Abfalleimer bestehe kein hinreichender Tatverdacht.