Aus der Verfügung werde nicht ersichtlich, welche Art Farbe für die «Tags» verwendet worden sei, beispielsweise ob sie wasserresistent gewesen sei. Die Tatsache, dass der «Tag» am Abfalleimer verwischt gewesen sei, weise auf wasserlösliche Farbe hin. In diesem Fall wäre die Farbe ohne Weiteres entfernbar, womit keine Sachbeschädigung vorliegen würde. Sollte es sich um wasserresistente Farbe gehandelt haben, sei nicht genügend dokumentiert, inwiefern die Schadenshöhe CHF 500.00 betrage.