1. Im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Sachbeschädigung verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 18. Juli 2017 die erkennungsdienstliche Erfassung und die Erstellung eines DNA-Profils. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 31. Juli 2017 Beschwerde. Er beantragte, die Verfügung der Staatsanwaltschaft, es sei eine DNA-Probe zu entnehmen und ein DNA-Profil zu erstellen, sei aufzuheben. Ebenfalls sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft, er sei erkennungsdienstlich zu erfassen, aufzuheben. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen;