Denen zufolge soll er mit zwei Komplizen drei Einbrüche in den Kantonen Schwyz, Freiburg und Bern verübt und (hauptsächlich) Zigaretten entwendet haben (Deliktsbetrag: rund CHF 48‘000.00). Ohnehin kann nach Anklageerhebung in der Regel davon ausgegangen werden, dass der dringende Tatverdacht gegen einen Be-