Die Untersuchungshaft wurde mehrmals verlängert, letztmals am 30. Juni 2017 für eine Dauer von einem Monat (bis 28. Juli 2017). Am 11. Juli 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Gleichentags beantragte sie beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Anordnung von Sicherheitshaft. Diesem Antrag gab das Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 20. Juli 2017 statt (Dauer der Sicherheitshaft: drei Monaten, d.h. bis 11. Oktober 2017). Gegen diesen Entscheid erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 31. Juli 2017 Beschwerde.