2 worden sei. Da er an einem Buch arbeite, in welchem er die Arbeit von Justiz- und Sozialdiensten sowie allfällige Missbräuche in diesem Bereich thematisiere, habe er ein Sprachaufnahmegerät dabei gehabt und die gesamte Unterhaltung auf dem Polizeiposten und bei der Psychiaterin aufgezeichnet. Das Aufnahmegerät sei ihm dann aber von der Polizei weggenommen worden. Als er es zurückverlangt und erklärt habe, dass die Aufzeichnung für sein Buch unverzichtbar sei, habe ihm ein Polizeibeamter versichert, dass die Aufnahme nicht gelöscht würde.