– Betreten der Wohnung an der D.________-Strasse in E.________ ist im Weiteren festzuhalten, dass dieses (bereits in zeitlicher Hinsicht) weder kausal für die Einleitung des Verfahrens war noch dass es dessen Durchführung in irgendeiner Art erschwert hat. Entsprechend fällt eine Kostenauferlegung gestützt darauf ebenfalls ausser Betracht.