4 Beschwerdeführer angegriffen und die Wohnungseinrichtung zerstört habe. Im Jahr 2013 sei sie mehrmals mit einem Messer auf ihn losgegangen und habe sich danach nicht mehr daran erinnern können. Dem Arztbericht könnten weitere Vorfälle entnommen werden. Diese Beispiele zeigten das Ausmass ihrer psychischen Krankheit, weshalb es nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Untersuchungsbehörden den Aussagen einer psychisch labilen Person mehr Glauben geschenkt hätten als den Aussagen des Beschwerdeführers.