Damit habe die Strafklägerin auch im Rahmen des Strafverfahrens ihr Desinteresse erklärt. Zusätzlich habe sie sich als Privatklägerin aus dem Verfahren zurückgezogen und sich hinsichtlich der Zivilforderung als auseinandergesetzt erklärt. Am 27. beziehungsweise 30. Juni 2016 hätten die Parteien eine ergänzende Vereinbarung für das Strafverfahren abgeschlossen, worin die Strafklägerin den Rückzug der Strafanzeige erklärt und um Sistierung im Sinne von Art. 55a Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311) ersucht habe. Zudem habe das Gericht in Ziff.