Der Beschwerdeführer habe daraufhin im Beisein der Polizei Fotos der angeblich entwendeten Gegenstände und der EC-Karte gemacht, die sich allesamt in der Tasche der Strafklägerin befunden hätten. Zusätzlich habe er fotografisch festgehalten, dass die Strafklägerin seinen Laptop versteckt habe. Im parallel laufenden Zivilverfahren hätten die Parteien am 4. Mai 2016 vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland eine Vereinbarung abgeschlossen. Damit habe die Strafklägerin auch im Rahmen des Strafverfahrens ihr Desinteresse erklärt.