3 aus der ehemals gemeinsamen Wohnung habe holen wollen, festgestellt, dass die Strafklägerin seinen Laptop in ihrer Aktenmappe versteckt und diverse persönlichen Unterlagen entwendet und versteckt habe. Auch damals habe sie ihm vorgeworfen, dass er ihre EC-Karte, ihre Mobiltelefone und ihr Macbook weggenommen habe. Der Beschwerdeführer habe daraufhin im Beisein der Polizei Fotos der angeblich entwendeten Gegenstände und der EC-Karte gemacht, die sich allesamt in der Tasche der Strafklägerin befunden hätten.