Der Beschwerdeführer habe sich verteidigen müssen, wobei er sich an der Hand verletzt habe. Die Strafklägerin leide unter psychischen Problemen. Die Diagnosen lauteten auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit impulsiven und histrionen und zwanghaften Anteilen. Zusätzlich leide sie an einer depressiven Störung und einer Borderlinestörung. Weiter bestehe offenbar ein Alkoholproblem. Zudem habe der Beschwerdeführer am 3. September 2015, als er seine persönlichen Gegenstände