3. In Abänderung von Ziffer 3 der Einstellungsverfügung haben die Verfahrenskosten zu Lasten des Staates zu gehen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft am 7. August 2017 als auch das Regionalgericht am 15. August 2017 verzichteten auf eine Stellungnahme.