1. Am 20. Juli 2017 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Tätlichkeiten, Sachentziehung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Strafklägerin) ein. Dem Beschwerdeführer wurde keine Entschädigung ausgerichtet und die Verfahrenskosten von CHF 1‘850.00 wurden ihm auferlegt. Der für die Beschwerde zentrale Abschnitt der Verfügung lautet wie folgt: «15. Gemäss Art.