1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Beschwerdegegnerin Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten) Bern, 2. Mai 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: