Dieser Ablauf entspreche einer mündlichen Vorladung in dringenden Fällen. Die rechtliche Zuordnung des polizeilichen Handels erfolgt vorliegend lediglich gestützt auf die Würdigung des konkreten Sachverhalts. Ihr kommt daher keine grundlegende, auch für andere Fälle geltende Bedeutung zu. Dass die Polizeibeamten via Werkstatt und Waschküche ins Haus gelangt sind, statt an der Haustür, die sich auf der anderen Seite des Hauses und damit nicht an der E.________ Strasse befindet, zu klingeln, ändert nichts an dieser Schlussfolgerung.