Weigerung fortzufahren sei (Verfassen eines Berichts zu Handen der Einsatzlei- 2 tung). Dass die Polizeibeamten via Hintereingang in die Wohnung gelangt seien, treffe zu, sei aber nicht zu beanstanden. Erst im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass sich die Eingangstür des Wohnhauses nicht an der E.________ Strasse, sondern auf der Seite der F.________ Strasse befinde. Bestritten werden von der Beschwerdegegnerin hingegen die angeblich geäusserten Drohungen.