1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten - der Straf-und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin - Staatsanwältin C.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft Bern, 15. Dezember 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: